Die jeweiligen
Gebührenverordnungen
finden Sie unter
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RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz www.brak.de
Gebührenverordung für Steuerberater unter www.gesetze-im-internet.de
www.finanzgerichte.bayern.de
Gebühren
Wir sind gehalten, rechtliche Tätigkeiten nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen.
Steuerliche Tätigkeiten werden nach der Gebührenverordnung für Steuerberater abgerechnet.
In Sonderfällen wird nach Absprache mit dem Mandanten eine gesetzlich genehmigte Sondervereinbarung getroffen und schriftlich vereinbart.
Betriebswirtschaftliche Beratungen werden nach zu vereinbarenden Stundensätzen abgerechnet.