Die jeweiligen

Gebührenverordnungen

finden Sie unter

   

Gebühren

Wir sind gehalten, rechtliche Tätigkeiten nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen.

Steuerliche Tätigkeiten werden nach der Gebührenverordnung für Steuerberater abgerechnet.

In Sonderfällen wird nach Absprache mit dem Mandanten eine gesetzlich genehmigte Sondervereinbarung getroffen und schriftlich vereinbart.

Betriebswirtschaftliche Beratungen werden nach zu vereinbarenden Stundensätzen abgerechnet.